Ratgeber für Kurzzeitkennzeichen [2023]

Ratgeber für Kurzzeitkennzeichen [2023]
  • Zur Überführung oder Probefahrt eines Fahrzeugs
  • Fahrten in Deutschland oder Europa
  • Maximal 5 Tage gültig
  • Voraussetzung:
    • Gültige HU (Hauptuntersucherung)
    • Kurzzeitkennzeichen-EVB (elektronische Versicherungsbestätigung / Haftpflichtversicherung)

Mit dem Kurzzeitkennzeichen korrekt durch den Straßenverkehr

Wer ohne Kennzeichen oder mit einem abgemeldeten Fahrzeug fährt, muss mit Strafen rechnen. Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass es sich lediglich um Standardfahrzeuge, wie PKW und LKW, handelt, die ohne Kennzeichen nicht bewegt werden dürfen. Ebenso für abgemeldete Anhänger, Traktoren, Krafträder, Wohnmobile, und manchmal sogar Kleinfahrzeuge - wie elektrische Roller - benötigen Sie bei Nutzung ein Kurzzeitkennzeichen. Dieses Kennzeichen kann bis zu 5 Tagen genutzt und sollte dann durch ein reguläres Kennzeichen ersetzt werden. Mehrere Anmeldungen von Kurzzeitkennzeichen hintereinander für ein und dasselbe Fahrzeug sind unzulässig.

Wofür werden Kurzzeitkennzeichen verwendet?

  • Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen für den Gebrauch innerhalb Deutschlands.
  • Hauptsächlich verwenden Sie ein Kurzzeitkennzeichen, um ein nicht angemeldetes Fahrzeug zu überführen oder für eine Probefahrt innerhalb Deutschlands.
  • Sie können ein Kurzzeitkennzeichen lediglich für ein Fahrzeug einsetzen.
  • Der Gebrauch eines einzigen Kurzzeitkennzeichens an verschiedenen Fahrzeugen ist gesetzmäßig nicht vorgesehen.

Häufiger Irrtum: Rote Kennzeichen sind nicht erlaubt

Entgegen der häufigen Praxis ist es nicht erlaubt, rote Kennzeichen (also Händlerkennzeichen) als Alternative zu Kurzzeitkennzeichen zu verwenden. Der Händler riskiert seine Zulassung für das Kennzeichen.

So beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen

Sie erhalten das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle in Ihrer Stadt oder bei der Kraftfahrzeugbehörde am Standort des Fahrzeuges, welches das Kurzzeitkennzeichen erhalten soll. 

Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragen, benötigt die Zulassungsbehörde nachstehende Dokumente von Ihnen:

  • ausgefülltes Antragsformular für Kurzzeitkennzeichen (bei Fahrzeugbehörde erhältlich),
  • Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass),
  • gültige eVB (Haftpflicht) für Kurzzeitkennzeichen,
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief,
  • gültige HU (Hauptuntersucherung / TÜV)

Wo erhalten Sie die eVB-Nummer? Wie ist das Fahrzeug damit versichert?

Die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Ihr Kurzzeitkennzeichen können Sie direkt online bei uns kaufen. Die eVB-Nummer dient vor allem als Nachweis, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben, für das Sie das Kurzzeitkennzeichen benötigen. Das hat höchste Priorität bei der Zulassung eines Fahrzeuges.

Hier ist unbedingt zu berücksichtigen, dass es sich ausschließlich um eine Haftpflichtversicherung über die eVB-Nummer handelt. Das heißt, die Versicherung übernimmt im Schadenfall lediglich die Kosten, die dem Unfallgegner entstehen, jedoch nicht Ihre eigenen. Während einer Probefahrt oder der Überführung haben Sie demnach durch das Kurzzeitkennzeichen keinen Schutz für Ihr eigenes Fahrzeug. Sie fahren stets vorsichtig? Dann ist in diesem Fall besondere Achtsamkeit geboten, damit erst gar kein Schaden und Ihnen damit keine eigenen Schadenkosten entstehen.

 

 

Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und rotem Kennzeichen

Wurde früher oft vom ‚roten Kennzeichen‘ gesprochen, spricht man heute einfach vom Kurzzeitkennzeichen. Doch was macht den Unterschied?

Der gemeinsame Nenner des roten Nummernschildes und des Kurzzeitkennzeichens ist die Eignung zur Fahrzeug-Überführung und für Probefahrten. Das rote Kennzeichen wird Händlern und Oldtimer-Fahrern zur Verfügung gestellt, das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich Privatleuten vorbehalten.

Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Tageszulassung

Bei einer Tageszulassung handelt es sich um ein Verfahren, welches exklusiv von Händlern genutzt wird. Das Fahrzeug wird vom Händler für einen Tag zugelassen mit dem Ziel, dieses Fahrzeug anschließend mit höherem Rabatt an seine Kunden zu verkaufen. Von der Tageszulassung durch den Händler profitieren Sie als Kunde. Meistens findet dieser Weg bei ungenutzten neuwertigen Lagerfahrzeugen Anwendung, die beim Händler für einige Zeit im Zwischenlager verbleiben. Privatleute können selbst keinen Gebrauch von der Tageszulassung machen. Für sie ist ausschließlich das Kurzzeitkennzeichen zur Fortbewegung eines abgemeldeten oder noch nicht angemeldeten Fahrzeuges auf der Straße vorgesehen.

6 Fragen rund um das Kurzzeitkennzeichen

Erledigt die Anmeldung nicht der Autohändler?

Das kommt auf die Umstände an. Wenn Sie Ihr Fahrzeug online bestellen, kann es vorkommen, dass der Händler Ihnen das Fahrzeug nicht vor die Tür liefert. Sie holen Ihr Fahrzeug selbst ab, da es ausschließlich an Ihrem Wohnort zugelassen wird. Für die Überführung an Ihren Wohnort benötigen Sie das Kurzzeitkennzeichen. Eine andere Situation wäre der Autohändler vor Ort, der für die Anmeldung Ihres Fahrzeuges hohe Gebühren verlangt. Erledigen Sie die Anmeldung selbst, benötigen Sie zunächst ein Kurzzeitkennzeichen. Aus plausiblem Grund hatten Sie ein Fahrzeug selbst für längere Zeit abgemeldet? Nun soll es wieder angemeldet werden, möglicherweise nur für die kurzzeitige Nutzung von maximal 5 Tagen. Auch das ist ein Fall für das Kurzzeitkennzeichen.

Woran erkennen Sie ein Kurzzeitkennzeichen?

Zwei charakteristische Merkmale weisen Ihr neues Kennzeichen als Kurzzeitkennzeichen aus. Zum einen ist es ein gelber Balken auf der rechten Seite des Kennzeichens. In diesem Balken befindet sich das Ablaufdatum mit Tag, Monat und Jahr in schwarzen Buchstaben untereinander geschrieben.

Wie sieht es beim Kurzzeitkennzeichen mit der Hauptuntersuchung (TÜV) aus?

Seit dem Jahr 2015 muss eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug zur Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens nachgewiesen werden. Kann dieser Nachweis vor der Anmeldung nicht erbracht werden, wird das Fahrzeug durch die Zulassungsbehörde nur mit Einschränkung zugelassen. Diese Einschränkung wird im Fahrzeugschein eingetragen. Gilt das Fahrzeug jedoch als vollständig verkehrsuntauglich, darf es nicht mehr bewegt werden. Lässt die Zulassungsbehörde das Fahren mit Einschränkung zu, ist die Fahrt ausschließlich im Zulassungsbezirk oder in nächstgelegene Bezirke zur Prüfstelle möglich, um die HU nachzuholen und Mängel beheben zu lassen. Darüber hinaus besteht seit 2015 die Verpflichtung, der Zulassungsbehörde das tatsächliche Fahrzeug, das mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgestattet wird, vorab zu melden. Bezeichnen Sie das Fahrzeug dazu so konkret wie in den Zulassungspapieren. Das ist für Sie als Verbraucher umständlich. Dadurch soll jedoch Missbrauch ausgeschlossen werden.

Dürfen weitere Personen das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren?

Die Anmeldung des Fahrzeugs mit dem Kurzzeitkennzeichen ist streng personengebunden, da die eVB-Nr. personengebunden ist. Nachdem die Behörde die Zulassung für maximal 5 Tage erteilt hat und zwei Kurzzeitkennzeichen (vorne und hinten) am Fahrzeug angebracht sind, sind auch andere Fahrer befugt, das Fahrzeug zu führen. Voraussetzung ist selbstverständlich die ausdrückliche Genehmigung durch den Fahrzeughalter. Zweifellos sollte der Fahrer die reguläre Fahrerlaubnis besitzen. Erfahrungen zeigen, dass eine Vollmacht zum Führen des Fahrzeuges mit Kurzzeitkennzeichen des Fahrzeughalters an den weiteren Fahrer vorteilhaft ist. Kommt es zu einer Verkehrskontrolle, sind Halter und Fahrer so auf der sicheren Seite.

Ist die Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen möglich?

Innerhalb der EU existiert seit dem Jahr 2007 die Anerkennungspflicht im EU-Ausland für das 5-Tages-Kennzeichen aus Deutschland. Damit ist eine Überführung eines Fahrzeuges aus Deutschland ins europäische Ausland (Mitgliedstaaten der EU) machbar. Auch einige Nicht-EU-Länder billigen inzwischen das Kurzzeitkennzeichen. Diese Akzeptanz trifft derzeit auf folgende 5 Staaten zu:

  • Mazedonien
  • Schweiz
  • Bosnien
  • Iran
  • Weißrussland

Da sich Regelungen dieser Art täglich ändern können, empfiehlt es sich, vor der Auslandsfahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen Erkundigungen bei den Behörden einzuholen.

Keine Fernzulassung:

Die Fernzulassung mit dem Kurzzeitkennzeichen ist unter keinen Umständen erlaubt. Dieser beliebte Trick wurde einst gerne und unbemerkt genutzt. Dazu würden Sie ein Kurzzeitkennzeichen in Deutschland beantragen und zu dem einzigen Zweck ins Ausland reisen, ein Fahrzeug kostengünstig nach Deutschland zu überführen. Hat dies früher manchmal funktioniert, kann dieses Vorgehen heute hohe Strafen mit sich bringen. Neben Geldstrafen kann Ihr Fahrzeug beschlagnahmt werden. Das wird dann richtig teuer, teurer als eine reguläre Überführung aus dem Ausland nach Deutschland. Zu diesem Zweck benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen oder Überführungskennzeichen.

Welche Kosten entstehen für das Kurzzeitkennzeichen?

Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen unterliegen einem stetigen Wandel. Jedoch gibt es Richtwerte mit einer hohen Spanne, die namhafte Versicherungen veröffentlichen. Die Kosten ergeben sich für ein Kurzzeitkennzeichen daraus, wie Sie es verwenden. 2 Fälle zur Berechnung der Kosten werden berücksichtigt. Wenn Sie nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug nicht weiter zulassen oder sich für einen anderen Versicherer entscheiden sind die Kosten entsprechend hoch. Wenn Sie Ihr Fahrzeug spätestens 6 Wochen nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens vollständig zulassen mit richtigem Nummernschild bleiben die Kosten geringer.

Kurzzeitkennzeichen: Kosten berechnen mit 3 Faktoren

  • Versicherungskosten
      • Zwischen 30,00 EUR und 130,00 EUR
    1. Verwaltungskosten
        • Unterschiedlich je nach Bundesland
        • Etwa 10,00 EUR bis 15,00 EUR
      1. Kosten für die Schilder
          • Unterschiedlich je nach Prägestelle
          • 15,00 EUR bis ca. 20,00 EUR pro Kennzeichen

          Weitere Faktoren spielen bei den Kosten für das Kurzzeitkennzeichen eine maßgebliche Rolle. Der Ort der Zulassungsbehörde, an den Sie gebunden sind, ist nur einer davon. Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland variieren. Weiter entscheidend ist die Spanne zwischen Minimal- und Maximalkosten.

          Grob lassen sich Versicherungskosten zwischen 30,00 EUR und 130,00 EUR einschätzen, wenn Sie sich nach Ablaufdatum auf dem Kennzeichen für einen anderen Versicherer entscheiden oder das Fahrzeug wieder abmelden. Lassen Sie das Fahrzeug nicht wieder zu, können sogar Kosten zwischen 50,00 EUR und 170,00 EUR für Sie entstehen. 

          Die Verwaltungskosten sind relativ gering. Hier können Sie 10,00 EUR bis 15,00 EUR einplanen.

          Bei den Kosten für die Schilderprägung 15,00 EUR bis ca. 20,00 EUR, je nach Schilderstelle.

          Während Verwaltungskosten und Schilderkosten dem Umstand geschuldet immer gleichbleibend sind, sparen Sie hohe Kosten für die Versicherung, wenn Sie Ihr Fahrzeug spätestens 6 Wochen nach Ablaufdatum auf dem Kurzzeitkennzeichen vollständig zulassen.

          Dann entstehen Ihnen keine weiteren Versicherungskosten. Diese liegen dann bei 0, da sie mit den Kosten für das Kurzzeitkennzeichen bereits abgegolten sind.

          Die 5 simplen Schritte zum Kurzzeitkennzeichen in der Zusammenfassung

          Sie haben alle Unterlagen zusammen und den Zeitpunkt für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens festgelegt? Dann folgen Sie diesen 5 zusammengefassten Schritten:

          1. besorgen Sie sich von Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer;
          2. gehen Sie zur zuständigen Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort bzw. am Standort des Fahrzeuges;
          3. füllen Sie dort das Antragsformular aus;
          4. lassen Sie Ihr Kennzeichen nach Genehmigung durch die Zulassungsbehörde beim Schilderdienst prägen;
          5. achten Sie darauf, dass der Zulassungsstempel durch Ihre Zulassungsstelle aufgedruckt wird;
          6. anschließend befestigen Sie das Kennzeichen selbst am Fahrzeug.

          Weitere Tipps:

          Tipp 1: Kurzzeitkennzeichen online

          Bei vielen Zulassungsstellen ist es inzwischen möglich, das Kurzzeitkennzeichen online zu beantragen.

          Dies erspart vor allem Zeit. Falls Sie selbst keine Zeit haben, brauchen Sie auch niemandem eine Vollmacht zu erteilen, um die manchmal zeitraubende Aufgabe der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsbehörde für Sie zu übernehmen.

          Lediglich zum Schilderdienst, meistens in unmittelbarer Nähe zur Zulassungsstelle, müssen Sie selbst oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person gehen, nachdem Ihnen der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle entsprechendes Schriftstück mit der Nummer des Kurzzeitkennzeichens ausgestellt hat. Anschließend bringen Sie das geprägte Schild noch zum Abstempeln zur Zulassungsstelle.

          Tipp 2: Kurzzeitkennzeichen nicht mit Saisonkennzeichen verwechseln

          Wegen der Vielzahl an möglichen Kfz-Kennzeichen gestaltet sich der Überblick für den Verbraucher manchmal als schwierig. Daher kann es schnell zu Verwechselungen kommen, die sowohl zeit- und kostenintensiv sind. Dieser Irrtum taucht verstärkt zwischen dem Kurzzeitkennzeichen und Saisonkennzeichen auf. Während beim Kurzzeitkennzeichen die 5-Tage-Regelung greift, kommen Saisonkennzeichen für die mehrmonatige Anmeldung zum Einsatz. Dies kann bei Cabrio-Fahrzeugen oder dem Motorrad der Fall sein, die vornehmlich in der Sommersaison genutzt werden. Bei dieser Form der Anmeldung hat der Fahrzeughalter ganzjährig die freie Wahl bezüglich einer mehrmonatigen Zulassung.

          Tipp 3: Kurzzeitkennzeichen und danach versichern

          Lassen Sie Ihr Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen gleich auch von Ihrer aktuellen Versicherung weiterführen. Das führt zu Rabatten und Sie können sich auch das Geld für die Kurzzeitkennzeichenversicherung zurückholen.